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Auf europäischer Ebene wird die Persönliche Schutzausrüstung (PSA) durch die Richtlinie 89/686/EWG geregelt, die eine Klassifizierung der PSA nach abgedeckten Risiken festlegt :
Für jede Kategorie legt die Richtlinie fest, welche Verfahren bei der Zertifizierung der Produkte und damit bei der Anbringung des "CE" Kennzeichens anzuwenden sind. Für die Kategorie III (unter die unsere Produktreihe der Isolierhandschuhe für Arbeiten unter Spannung fällt) sieht die Richtlinie folgende Anforderungen vor :
Die europäische Richtlinie stellt einen rechtlichen Rahmen für den freien Verkehr von PSA innerhalb Europas. Die Einhaltung der harmonisierten europäischen Normen (EN) gilt als Beleg für die Konformität mit dieser Richtlinie. |
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Unsere Produkte erfüllen die in der Norm EN 60903:2003 und in der internationalen Norm IEC 60903:2002 beschriebenen Anforderungen, die die Leistungsmerkmale für Handschuhe aus isolierendem Material für Arbeiten unter Spannung naher bestimmen.
Herstellungsdauer für einen Elektrikerhandschuh : (29 Tage)STUFE 1 - Annahme und vorbereitung der Rohstoffe - 4 Tage
STUFE 2 - Produktion - 2 Tage
STUFE 3 - Validierung der Produktionschargen - 21 TageGemaß den normativen Anforderungen muss jede Produktionscharge einer Valldlerungsprüfung unterzogen werden, bevor sie dem Handel zugeführt werden kann. Diese Validierungsprüfung besteht aus den verschiedenen Tests, die voranstehend beschrieben wurden und kann elne Entnahme von 200 Paar Handschuhen pro Charge erfordern. Die Prüfung beschäftigt zwei Mitarbeiter in Vollzeit STUFE 4 - Auftrasabwicklung - 3 TageDie Auftragsabwicklung wird in die Produktionsplanung integriert und beginnt mit der elektrischen Serienprüfung unter Prüfspannung, die gleichzeitig den Fertigungsprozess der Isolierhandschuhe abschließt und den Weg für folgende Schritte frei gibt :
Alle Stufen der Herstellung und der Kontrolle wurden gemäß dem eingeführten Qualitätsmanagementsystem ISO 9001:2000 in Form von Anweisungen dokumentiert. |
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